Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG ist ein Bundesgesetz, das Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen den gleichberechtigten Zugang zu alltäglichen Produkten und Diensten sichern soll.
Es richtet sich nicht nur an Behörden, sondern ausdrücklich an die Privatwirtschaft.
Wer betroffene Produkte herstellt, einführt, vertreibt oder betroffene Dienste anbietet, muss die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister, die ihre Angebote an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten jedoch nicht.
Produkte, die unter das BFSG fallen
- Computer, Notebooks, Tablets und Smartphones samt Betriebssystemen
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten
- E-Book-Lesegeräte sowie Router und andere Geräte für Telekommunikation
- Fernsehgeräte mit Internetzugang und Geräte für audiovisuelle Mediendienste
Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen
- Onlineshops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Bankdienstleistungen für Verbraucher, etwa Onlinebanking
- Telefon- und Messengerdienste sowie E-Books
- Websites und Apps im Personenverkehr, etwa für Buchungen und Fahrgastinformationen
Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG
Angebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
In der Praxis orientiert man sich an der europäischen Norm EN 301 549, die für Websites und Apps auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist.
Dazu gehören ausreichende Kontraste, Bedienung per Tastatur, Textalternativen für Bilder und Formulare, die auch mit Screenreadern funktionieren.
BFSG-Pflichten für Unternehmen
Dienstleister müssen in ihren Geschäftsbedingungen oder an gut erreichbarer Stelle erklären, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.
Hersteller führen eine Konformitätsbewertung durch, stellen eine Konformitätserklärung aus und kennzeichnen ihre Produkte mit dem CE-Zeichen.
Händler prüfen vor dem Verkauf, ob diese Unterlagen vorliegen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verstöße und Bußgelder
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrollieren die Einhaltung.
Sie können verlangen, dass Mängel beseitigt werden, und Produkte oder Dienste vom Markt nehmen lassen.
Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden;
zudem drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Barrierefreiheit in Deutschland
Das BFSG macht digitale Barrierefreiheit zur Pflicht und nicht mehr zur freiwilligen Leistung.
Wer früh plant, gewinnt zusätzliche Kundschaft und senkt das rechtliche Risiko.
Ein Baustein dafür ist ein Spamschutz ohne Bilderrätsel: CDPCaptcha prüft im Hintergrund und verlangt von Besuchern keine Aufgabe, die sie sehen oder hören müssen.
